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Einspruch/Widerspruch

Sie möchten einen Einspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen? Hier können Sie dies online erledigen. Sollten Sie bereits einen Vorgang im BZSt-Online-Portal haben, dann empfehlen wir Ihnen direkt dort den Einspruch einzulegen. Dies ermöglicht eine schnellere und genauere Zuordnung.

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