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Antrag auf Änderung von Angaben im Zuwendungsempfängerregister

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation freiwillig ihre Homepage in das Zuwendungsempfängerregister einpflegen bzw. diese Angaben ändern, löschen oder eine neue Internet-Adresse hinzufügen lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.

In der deutschen Steuerverwaltung ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für das Zuwendungsempfängerregister zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 47 FVG).

Das Zuwendungsempfängerregister gem. § 60b - neu - AO ist ein bundesweites, zentrales Register und umfasst alle Organisationen, die berechtigt sind, ihren Spenderinnen und Spendern Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Alle im Zuwendungsempfängerregister gespeicherten Organisationen haben die Möglichkeit, freiwillig Angaben zu der eigenen Homepage der Organisation in das Register einzupflegen bzw. diese Angaben zu ändern, zu löschen oder eine neue Internet-Adresse hinzuzufügen. Dazu können Sie als Organisation einen Antrag auf Änderung von Angaben im Zuwendungsempfängerregister stellen.

Für die Änderung anderer im Zuwendungsempfängerregister angezeigter Daten müssen inländische Organisationen sich bitte an die zuständige Finanzbehörde wenden. Ausländische Organisationen können hierzu einen Folgeantrag über den Antrag auf Eintrag in das Zuwendungsempfängerregister für gemeinnützige ausländische Organisationen stellen.

Ihren Antrag auf Änderung von Angaben im Zuwendungsempfängerregister müssen Sie zwingend elektronisch über das BZSt online.portal an das BZSt übermitteln. Der Antrag auf Änderung von Angaben im Zuwendungsempfängerregister kann nur im Namen der Organisation gestellt werden.

Für das Login in das BZSt online.portal benötigen Sie ein Zertifikat. Besitzen Sie bereits ein Zertifikat für das BZStOnline-Portal (BOP) oder das ElsterOnline-Portal, so können Sie dieses für das Login verwenden.

Wenn Sie oder Ihr Bevollmächtigter, der keinen Sitz im Inland hat, noch kein Zertifikat besitzen, so kann dieses durch eine Registrierung im BOP erworben werden. Für inländische Bevollmächtigte wird empfohlen, das Zertifikat durch die Registrierung in "Mein ELSTER" zu erwerben.

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