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Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen („Riester“/ „Rürup“)

Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken/mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.

Anbieter von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen/Basisrentenverträgen müssen in folgenden Fällen Änderungen der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anzeigen:

Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)

Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen an den Vertragsbedingungen vornehmen, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
In der Änderungsanzeige sind sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufzuführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einzureichen.

Anzeige bei einem Anbieterwechsel

Geht ein Zertifikat auf einen Anbieter durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung über (sogenannter Anbieterwechsel), hat der neue, aufnehmende Anbieter eine Änderungsanzeige einzureichen.

Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten

Ändern sich bei einem Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, ist dies mit einer Änderungsanzeige mitzuteilen.

Die Änderungsanzeige zu einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt stellen.

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