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Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen

Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.

In Deutschland gibt es ein Verfahren zur Erstattung der Umsatzsteuer für:

  • Botschaften, also ausländische ständige diplomatische Missionen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder
  • Konsulate, also berufskonsularische Vertretungen, und ihre nicht ständig in Deutschland ansässigen ausländischen Mitglieder

Wenn Sie als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied Waren und Dienstleistungen von deutschen Unternehmen erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Diese kann Ihnen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet werden. Eine direkte Umsatzsteuerbefreiung ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie auf www.bzst.de.

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