Use of cookies
Cookies help us to provide our services. By using our website you agree that we can use cookies. Read more about our Privacy Policy and visit the following link: Privacy Policy
Schnellsuche
Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.
In Deutschland gibt es ein Verfahren zur Erstattung der Umsatzsteuer für:
Wenn Sie als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied Waren und Dienstleistungen von deutschen Unternehmen erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Diese kann Ihnen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet werden. Eine direkte Umsatzsteuerbefreiung ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie auf www.bzst.de.