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Entlastung von der deutschen Steuer auf Kapitalerträge gemäß § 50c EStG bzw. § 44a Abs. 9 EStG

Wenn Sie im Ausland ansässig sind und von der deutschen Kapitalertragsteuer entlastet werden möchten, können Sie einen Antrag auf Freistellung bzw. Erstattung stellen.

Kapitalerträge unterliegen in Deutschland einem Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die inländischen Erträge einem im Inland oder im Ausland ansässigen Empfänger (Gläubiger) zufließen.
Im Ausland ansässige Empfänger können im elektronischen Antragsverfahren durch vorherige Freistellung vom Steuerabzug (nur für Kapitalgesellschaften möglich) oder Erstattung bereits einbehaltener und abgeführter Kapitalertragsteuer entlastet werden.

Der Antrag (Freistellung bzw. Erstattung) ist elektronisch über das BZStOnline-Portal zu stellen. Den Link zum vorgeschriebenen Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.

Informationen zur Registrierung und Anmeldung im BZSt-Online-Portal erhalten Sie hier.

Wenn Sie hingegen einen Antrag auf Entlastung vom deutschen Steuerabzug nach § 50a EStG (u.a. Lizenzen, Künstler, Sportler) stellen möchten, dann verwenden Sie bitte das folgende Formular:
https://www.elster.de/bportal/formulare-leistungen/alleformulare/stabentlastung

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