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Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied sind Sie verpflichtet, bei Erwerb eines Kfz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abzugeben.
In Deutschland sind
verpflichtet, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abzugeben, wenn sie ein Kfz in einem anderen EU-Mitgliedstaat erwerben und dieses Kfz nach Deutschland verbringen und dort zulassen.
Das BZSt entscheidet anhand der maßgeblichen Gegenseitigkeitsvereinbarung, ob für den Erwerb des Kfz Umsatzsteuer zu entrichten ist.