Navigation und Service

Gesonderte Feststellung zur steuerlichen Einlagenrückgewähr nach Körperschaftsteuergesetz beantragen

Wenn ausländische Gesellschaften aus der EU oder dem EWR Rückzahlungen oder Leistungen aus Einlagen an deutsche Anteilseigner vornehmen, können sie zu Gunsten ihrer Anteilseigner einen Antrag auf gesonderte Feststellung einer steuerlichen Einlagenrückgewähr stellen.

Ausländische Gesellschaften sind grundsätzlich nicht zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos verpflichtet. Körperschaften und Personenvereinigungen aus EU-/EWR-Mitgliedstaaten mit inländischen Anteilseignern können aber eine gesonderte Feststellung einer nicht steuerbaren Einlagenrückgewähr beantragen.

Gegenstand der Feststellung sind sämtliche Leistungen des Antragstellers, welche aus dessen fiktiven steuerlichen Einlagekonto geleistet werden.

Bei der Antragstellung sind nicht nur die Einlagen und Leistungen inländischer Anteilseigner anzugeben, sondern grundsätzlich alle Einlagen und Leistungen. Die Nachweispflicht beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem Einlagen erbracht wurden, deren Rückzahlung geltend gemacht wird.

Der Antrag muss schriftlich mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der Finanzbehörde gestellt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Besteuerung des Einkommens des Antragstellers örtlich zuständig ist. Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Finanzbehörde örtlich zuständig ist, muss der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden.

Wichtiger Hinweis
Ausländische Investmentfonds, die Zahlungen nach den §§ 16 und 34 Investmentsteuergesetz 2018 (InvStG) an ihre inländischen Anteilseigner vornehmen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2018 die gesonderte Feststellung einer steuerlichen Einlagenrückgewähr nach dem Körperschaftsteuergesetz nicht mehr beantragen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

Hinweis

Sie werden in 5 Minuten automatisch abgemeldet. Alle nicht gesendeten Daten gehen verloren. Durch Schließen dieses Fensters können Sie die Sitzung verlängern.