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Schnellsuche
Wenn Sie als Person oder Ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet haben, müssen Sie bestimmte Informationen an das Finanzamt und gegebenenfalls Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
Wenn Sie als steuerpflichtige Person oder als steuerpflichtiges Unternehmen geschäftliche Beziehungen oder Beteiligungen zu in einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet ansässigen Unternehmen haben, müssen Sie umfangreiche Aufzeichnungen über Ihre Geschäftstätigkeit übermitteln.
Ein Steuerhoheitsgebiet gilt als nicht kooperativ im Sinne des Gesetzes, wenn es in der sogenannten schwarzen Liste der EU sowie der nationalen Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV) aufgeführt ist.
Sie müssen einreichen: