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Wenn Sie Leistungen von im Ausland lebenden Leistungserbringern vergüten, müssen Sie unter bestimmten Umständen Einkommensteuer für diese einbehalten, anmelden und zahlen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist dafür zuständig, die Einkommensteuer für beschränkt steuerpflichte Einkünfte von im Ausland lebenden Leistungserbringern einzuziehen. Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Ausland lebender Erbringer von Leistungen sind:
Einkünfte, die durch in Deutschland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, zum Beispiel
Einkünfte aus der Überlassung von
Die Einkommensteuer entsteht, wenn die Vergütung dem Erbringer der Leistung zufließt. Mit der Zahlung der Vergütung muss der Empfänger der Leistung den Steuerabzug einbehalten, anmelden und zahlen. Der Steuerabzug erfolgt auf Rechnung des Erbringers der Leistung.
Höhe der Einkmmensteuer:
Sie müssen die Einkommensteuer über das ElsterOnline-Portal oder das BZStOnline-Portal anmelden.