Navigation und Service

Vergütung der in Deutschland von Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen

Wenn Ihr Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Vorsteuer stellen.

Auf Antrag zahlt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Deutschland gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer) von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ansässigen Unternehmen zurück.

Sie müssen Ihren Antrag auf Vergütung der Vorsteuer im elektronischen Portal des EU-Mitgliedstaats stellen, in dem Ihr Unternehmen ansässig und registriert ist. Die jeweils zuständige Behörde Ihres EU-Mitgliedstaats leitet Ihren Antrag dann zur Bearbeitung an das BZSt weiter.

Privatpersonen können an dem Verfahren der Vorsteuervergütung nicht teilnehmen.

Hinweis
Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, können ebenfalls die Vergütung der Vorsteuern beantragen. Hierzu verwenden Sie im BZStOnline Portal (BOP) das Formular "Antrag auf Umsatzsteuervergütung ausländischer Unternehmer (Drittstaaten) im Inland".

Zum Formular

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

Hinweis

Sie werden in 5 Minuten automatisch abgemeldet. Alle nicht gesendeten Daten gehen verloren. Durch Schließen dieses Fensters können Sie die Sitzung verlängern.