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Wenn Sie sich die im EU-Ausland gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer) erstatten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung beantragen.
In Deutschland ansässige und zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen erhalten die in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer auf Antrag erstattet.
Der Antrag wird an den Mitgliedstaat der Erstattung weitergeleitet, wenn der Antragsteller im beantragten Vergütungszeitraum
Sie müssen die Vorsteuervergütungsanträge elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) stellen.
Hinweis
Wurde Vorsteuer in Nicht-EU-Mitgliedstaaten gezahlt, muss die Vergütung direkt in diesen Staaten beantragt werden.