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Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen beantragen ("Riester" bzw. "Rürup")

Wenn Sie steuerlich förderbare Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge vertreiben möchten, müssen Sie für diese vorher die Zertifizierung beantragen und von der Zertifizierungsstelle - dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - erteilt bekommen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen ("Riester") und Basisrentenverträgen ("Rürup") zuständig. Für in zertifizierte Verträge geleistete Beiträge kann ein Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und bei Altersvorsorgeverträgen die Altersvorsorgezulage beantragt werden.

Anträge auf Zertifizierung stellen können Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen und Spitzenverbände der in § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) genannten Anbieter.

Ihren Antrag auf Zertifizierung des Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags reichen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein.
Die Zertifizierungsstelle prüft, ob

  • der Antrag von einem Anbieter nach § 1 Absatz 2 oder § 2 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) oder
  • einem Spitzenverband der in § 1 Absatz 2 genannten Anbieter eingereicht wurde und ob
  • die vorgelegten Vertragsmuster die Zertifizierungskriterien erfüllen.

Jedes zertifizierungsfähige Vertragsmuster erhält ein Zertifikat mit einer Zertifizierungsnummer. Die Zertifizierungsstelle prüft nicht, ob

  • das Produkt wirtschaftlich tragfähig ist,
  • die gemachten Zusagen des Anbieters erfüllbar sind und
  • die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.

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