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Änderungen im Antrag auf Freistellung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge gemäß § 50c Absatz 2 EStG

Datum 01.04.2026

Durch die Einführung einer neuen Version des Antrag auf Freistellung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge gemäß § 50c Absatz 2 EStG können die bisherigen Entwürfe ab dem 20.04.2026 nicht mehr genutzt werden. Aus diesem Grund werden alle alten Entwürfe gelöscht. Wir empfehlen Ihnen die Daten entweder zu sichern oder den Antrag bis zum 20.04.2026 abzusenden.

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